Sie benötigen einen Fluchtwegplan / Rettungswegplan für Ihren Betrieb? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam erstellen wir die erforderlichen Unterlagen.
Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung wird das Aufstellen von Flucht- und Rettungswegplänen vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, in seinem Betrieb diese auszulegen oder aufzuhängen
Die von uns erstellten Fluchtwegpläne entsprechen in Ihrer Ausführung den Richtlinien des VdS und den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Sie enthalten Eintragungen der Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher und sonstigen Brandbekämpfungsmittel, Telefonnummern für den Notfall. Die Ausführung erfolgt in seitengerechter Darstellung, damit auch der Nicht-Fachmann den Plan lesen kann. Es erfolgt eine Rahmung im Aluminiumwechselrahmen mit Glasabdeckung.
Vorlagen: Bauzeichnungen oder CAD-Dateien AutoCad oder CorelDraw (*dwg, *cdr )
Ausführung: Farbdruck im Format DIN A 3, gerahmt zusätzlicherAusdruck DIN A 4 für die Unterlagen der Arbeitssicherheit sowie Zeichnungskopien auf CD im pdf-Format Preise auf
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